Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der blinkpilot UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 29.06.2026
Präambel / Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der blinkpilot UG (haftungsbeschränkt), Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern oder Gewerbetreibenden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Cloud-/Web-App des Anbieters (nachfolgend „SaaS-Dienstleistung").
Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B-Verkehr) und dürfen auch nur von diesen in Anspruch genommen werden. Mit der Nutzung des Angebots – einschließlich eventueller kostenloser Test- und Probezugänge – erklärt der Kunde, Unternehmer zu sein. Einem Vertragsschluss durch Verbraucher wird ausdrücklich widersprochen.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.
§ 1 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der SaaS-Dienstleistung (Software-as-a-Service) als Cloud-/Web-App ohne On-Premise-Installation. Der Anbieter bietet verschiedene Softwarefunktionen zur Unterstützung betrieblicher Geschäftsprozesse an – auch KI-gestützt – und stellt diese zur Nutzung über das Internet als Webapplikation bereit. Der konkrete Funktionsumfang der SaaS-Lösung ergibt sich aus den auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dargestellten Leistungspakete. Diese Beschreibung wird Vertragsbestandteil. Die Überlassung der SaaS-Lösung (auf Datenträgern oder im Wege der Online-Übertragung) zur lokalen Installation ist nicht möglich.
(2) Der Anbieter stellt die SaaS-Dienstleistung laufend als Service über das Internet zur Verfügung. Es wird kein physisches Medium geliefert. Der Kunde erhält Zugang über Webbrowser oder App (sofern im Leistungsumfang inbegriffen) auf eigenen Geräten. Es obliegt dem Kunden, dass er eine stabile und funktionierende Internetverbindung unterhält. Leistungsübergabepunkt ist der Router-Ausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite müssen die Kunden selbst Sorge tragen.
(3) Updates und Änderungen: Der Anbieter ist zu jeder Zeit berechtigt, die SaaS-Dienstleistung zu aktualisieren, zu erweitern oder zu ändern (z. B. Bugfixes, Sicherheitsupdates, neue Funktionen, kontinuierliche Weiterentwicklung im Rahmen von CI/CD-Deployment), sofern dadurch der vertraglich geschuldete Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Über wesentliche funktionale Änderungen informiert der Anbieter den Kunden vorab per E-Mail.
§ 2 Vertragsabschluss und Registrierung
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots des Kunden (z. B. via Website-Checkout) zustande. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten oder wirksam bevollmächtigten natürlichen Person vorgenommen werden. Der Anbieter kann die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird.
(2) Im Rahmen des Registrierungsprozesses werden dem Kunden die jeweils aktuellen AGB und Datenschutzregelungen zur Verfügung gestellt und müssen aktiv bestätigt werden. Ohne diese Bestätigung kann der Registrierungsprozess nicht abgeschlossen werden. Der Anbieter speichert den Zeitpunkt der Bestätigung sowie die jeweils bestätigte Version der Dokumente.
(3) Eine kostenlose Testphase von bis zu 30 Tagen ist möglich, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurde. Die Testphase endet automatisch; sie wandelt sich nur dann in ein bezahltes Abonnement um, wenn der Kunde vor oder bei Ablauf der Testphase ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt. Nach Ablauf der Testphase ohne Abonnementabschluss ist kein weiterer Zugriff auf die SaaS-Dienstleistung möglich. Spätestens 90 Tage nach Ablauf der Testphase werden Testdaten unwiderruflich gelöscht.
§ 3 Nutzungsrechte und Nutzungsbedingungen
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht-exklusives, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der SaaS-Dienstleistung ein. Dies umfasst das Abrufen, Anzeigen und Nutzen der Funktionen ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden. Die maximal zulässige Anzahl gleichzeitig aktiver Nutzer ergibt sich aus dem gebuchten Leistungspaket. Nutzer müssen per E-Mail-Einladung durch den Kunden hinzugefügt werden und ein vollständiges Nutzerprofil mit Namen anlegen.
(2) Alle Rechte an der Software, dem Quellcode, der technischen Plattform, der Dokumentation sowie an Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen bleiben ausschließlich beim Anbieter. Der Kunde erhält kein Eigentum an der Software, sondern lediglich ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht.
(3) Der Kunde darf die SaaS-Dienstleistung nicht an Dritte weitergeben, vermieten, verleihen oder kommerziell für Dritte als eigenständigen Service verwerten (z. B. als „Reseller" ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung). Account-Sharing ist untersagt.
(4) Dem Kunden ist es untersagt, die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu verändern, zu dekonstruieren, zu analysieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode oder die zugrunde liegende Struktur der Software zu ermitteln, soweit eine solche Handlung nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.
(5) Der Kunde darf technische Schutzmechanismen, Zugriffs- und Nutzungskontrollen, Rate-Limits oder Sicherheitsfunktionen der Software nicht umgehen, manipulieren oder außer Kraft setzen.
(6) Es ist dem Kunden untersagt, auf Grundlage der SaaS-Dienstleistung oder ihrer Benutzeroberfläche ein im Kern funktional identisches oder konkurrierendes Produkt zu entwickeln oder entwickeln zu lassen („No-Copy"-Klausel).
(7) Fair Use Policy: Die Nutzung der SaaS-Dienstleistung muss im Rahmen eines üblichen, angemessenen Geschäftsbetriebs erfolgen. Exzessive, missbräuchliche oder automatisierte Nutzung, die den Betrieb der Plattform für andere Kunden beeinträchtigt, ist untersagt. Der Anbieter behält sich vor, im Einzelfall angemessene Nutzungslimits festzulegen und den Kunden hierüber vorab zu informieren.
(8) Die Nutzung der Software ist ausschließlich für gewerbliche und berufliche Zwecke des Kunden zulässig. Der Kunde versichert, dass er die Software ausschließlich im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit einsetzt und keine personenbezogenen oder sonstigen Daten in die Software einpflegt, die nicht unmittelbar dem Geschäftsbetrieb des Kunden zuzuordnen sind. Eine private Nutzung oder die Verarbeitung privater Daten ist nicht gestattet.
(9) Pflegt der Kunde entgegen § 3 Abs. 8 Daten in die Software ein, die nicht ausschließlich dem Geschäftsbetrieb zuzuordnen sind, trägt er für etwaige Schäden, die aus der Verarbeitung, Beschädigung oder dem Verlust dieser Daten entstehen, das alleinige Risiko. Der Anbieter haftet in diesen Fällen nicht für Schäden, die auf der vertragswidrigen Nutzung beruhen. Die zwingende Haftung nach § 9 Abs. 1 (insbesondere für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) bleibt unberührt.
§ 4 Lizenz- / Endnutzer-Lizenzbedingungen (EULA)
(1) Für jeden einzelnen Benutzeraccount (Endnutzer) gelten ergänzend die folgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm berechtigten Nutzer diese Bedingungen einhalten.
(2) Jeder Endnutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und nur persönlich zu verwenden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an unberechtigte Dritte ist untersagt. Der Kunde haftet für Handlungen seiner Nutzer wie für eigene Handlungen.
(3) Unzulässige Nutzung: Endnutzer dürfen die SaaS-Dienstleistung insbesondere nicht nutzen, um:
- rechtswidrige Inhalte zu speichern, zu verarbeiten oder zu übermitteln,
- Malware, Viren, Bots oder sonstige schädliche Software zu verbreiten,
- das System durch automatisierte Anfragen, Scraping, unautorisierte Performance-Tests (z. B. Lasttests) oder Penetrationstests ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu überlasten oder zu beeinträchtigen,
- Sicherheitsmechanismen zu testen oder zu umgehen, ohne dass hierfür eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters vorliegt.
(4) Softwarefehler und Umgehungsverbot: Erkennt ein Endnutzer einen Fehler, eine Sicherheitslücke oder eine Möglichkeit, Lizenz- oder Nutzungsbeschränkungen zu umgehen, darf er diese nicht ausnutzen, sondern hat den Anbieter unverzüglich zu informieren.
(5) Vertragsverstöße durch Endnutzer: Verstößt ein Endnutzer gegen diese Lizenzbedingungen, ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Nutzeraccount zu sperren und – bei erheblichen oder wiederholten Verstößen – den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, während der Laufzeit das Nutzungsentgelt für die SaaS-Dienstleistung zzgl. der aktuell gesetzlich gültigen MwSt. zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, richtet sich das Nutzungsentgelt und der Abrechnungszeitraum nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite des Anbieters ausgewiesenen Preisen.
(2) Das Nutzungsentgelt ist vom Kunde zu Beginn des Abrechnungszeitraums, je nach Vereinbarung monatlich oder jährlich, im Voraus zu entrichten. Der Kunde wird hierzu bei seiner Registrierung für die SaaS-Dienstleistung eine vom Anbieter angebotene Zahlungsmethode (abhängig vom entsprechenden Angebot seitens des Anbieters) wählen. Als Zahlungsmethode wird derzeit die Bezahlung per Kreditkarte (via Stripe Payments Europe, Limited) angeboten. Weitere Zahlungsmethoden können nach Ankündigung des Anbieters hinzukommen. Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail oder im Kundenkonto zugestellt. Die Bereitstellung der Dienste erfolgt zum jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich aktuell gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer).
(3) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur App zu sperren. Im Fall der Sperrung hat nur der primäre Accountinhaber Zugriff auf das Zahlungsportal, um die ausstehende Zahlung zu begleichen. Nach Erhalt der Zahlung wird der Zugriff für alle Nutzer des Accounts umgehend wiederhergestellt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen (§ 10 Abs. 3) bleibt unberührt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Vergütung mit Wirkung zum Beginn der nächsten Vertragsperiode um bis zu 10 % jährlich zu erhöhen oder entsprechend der Entwicklung seiner kostenbestimmenden Faktoren (insbesondere Rechenzentrumskosten, Lohn- und Personalkosten, Lizenzgebühren, Energiepreise) anzupassen. Eine Erhöhung wird spätestens 8 Wochen vor Laufzeitende per E-Mail angekündigt. Liegt die Erhöhung über 10 %, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung.
(5) Preisanpassungen, die unterhalb der in § 5 Abs. 4 geregelten Schwellen liegen, werden mit mindestens 8-wöchiger Vorankündigung per E-Mail mitgeteilt. Die Fortsetzung der Nutzung nach Ablauf der Ankündigungsfrist gilt als Zustimmung. Diese Zustimmungsfiktion gilt nur für Preisanpassungen unterhalb der Schwelle des § 5 Abs. 4; bei Erhöhungen über 10 % gilt ausschließlich § 5 Abs. 4 mit dem dort geregelten Sonderkündigungsrecht.
§ 6 Verfügbarkeit und Support
(1) Der Anbieter stellt eine Verfügbarkeit der Kernfunktionen der SaaS-Dienstleistung von 97 % im Monatsmittel sicher, gemessen während der üblichen Geschäftszeiten von Betrieben (werktags zwischen 7:00 Uhr und 18:00 Uhr). Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben außer Betracht: (a) angekündigte Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsfenster, (b) Ereignisse höherer Gewalt sowie Störungen, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (insbesondere Ausfälle öffentlicher Kommunikationsnetze oder der Stromversorgung), und (c) Störungen, die durch Drittanbieter-Infrastruktur oder durch den Kunden bzw. dessen Systemumgebung verursacht werden. Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst aus Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsgründen vorübergehend einzuschränken oder stillzulegen; planbare Wartungen führt der Anbieter, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch.
(2) Sofern nicht vertraglich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, stellt der Anbieter dem Nutzer auf freiwilliger Basis und ohne vertragliche Verpflichtung Unterstützungsangebote zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere einen KI-gestützten Hilfe-Assistenten, der auf Basis einer produktbezogenen Wissensdatenbank häufige Fragen beantwortet, sowie die Möglichkeit, Anfragen per E-Mail an den Anbieter zu richten. Diese Unterstützungsangebote stellen keine vertraglich geschuldete Leistung dar. Ein Anspruch auf Beantwortung von Anfragen, auf Erreichbarkeit zu bestimmten Zeiten oder auf Einhaltung bestimmter Reaktions- oder Lösungszeiten besteht nicht. Der Anbieter behält sich vor, Art und Umfang der angebotenen Unterstützungsleistungen jederzeit ohne gesonderte Ankündigung zu ändern oder einzustellen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die ausschließliche Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche bzw. steuerliche Konformität der erstellten Inhalte und Dokumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pflichtangaben, Steuersätze, Preisangaben, branchenspezifische Informationspflichten). Der Anbieter schuldet insbesondere keine rechtliche oder steuerliche Beratung und übernimmt keine Haftung dafür, dass die vom Kunden erstellten Dokumente in jedem Einzelfall den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistung nur für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen, keine illegalen oder schädlichen Inhalte hochzuladen und alle anwendbaren Gesetze einzuhalten. Er haftet für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Daten und Inhalte. Soweit der Kunde personenbezogene Daten Dritter in die Software eingibt (insbesondere E-Mail-Adressen von Teammitgliedern im Rahmen von Einladungen), versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und – soweit erforderlich – die betroffenen Personen über die Verarbeitung informiert hat. Zugangsdaten sind geheim zu halten; der Kunde stellt geeignete Systemvoraussetzungen (moderne Browser, stabile Internetverbindung) sicher.
(3) Der Kunde darf keine Inhalte hochladen oder verarbeiten, die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheber-, Marken-, Namens- oder Persönlichkeitsrechte), gegen Datenschutzvorschriften, Jugendschutz, Strafrecht oder sonstige gesetzliche Regelungen verstoßen oder die Rechte des Anbieters oder Dritter beeinträchtigen (z. B. PDFs, Fotos, Dokumente). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter wegen solcher Inhalte vollumfänglich frei und erstattet dem Anbieter entstandene Kosten.
(4) Bei Verstößen kann der Anbieter den Zugang sperren, ohne dass der Kunde deswegen irgendwelche Ansprüche, insbesondere keinen Schadensersatz, geltend machen kann.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden vertragsbezogene Mitteilungen per E-Mail zu senden (z. B. Rechnungen, Kündigungsbestätigungen, Service-Hinweise, AGB-/Preisänderungen, Sicherheitsmeldungen). Solche vertragsbezogenen Mitteilungen erfordern keine gesonderte Einwilligung des Kunden.
(6) Mitwirkungspflichten: Für die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderliche Mitwirkungsleistungen sind vom Kunden vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Die Mitwirkungspflichten umfassen insbesondere:
- Bei einer Fehlermeldung: unverzügliche Bereitstellung aller Dokumentationen, Protokolle und für die Fehlerbehebung relevanten Informationen;
- Regelmäßige Aneignung notwendiger Kenntnisse zur Nutzung der SaaS-Lösung (z. B. durch Nutzung der vom Anbieter bereitgestellten Dokumentation und Materialien).
(7) Der Kunde ist verpflichtet, für die Nutzung der Software eine aktuelle und vom Anbieter unterstützte Systemumgebung vorzuhalten. Hierzu zählen insbesondere ein aktueller Webbrowser in einer vom Hersteller noch mit Sicherheitsupdates versorgten Version, eine stabile Internetverbindung sowie ein Betriebssystem, das vom jeweiligen Hersteller noch aktiv unterstützt wird. Der Anbieter ist berechtigt, die Unterstützung für veraltete Systemumgebungen mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen einzustellen.
(8) Nutzung KI-gestützter Funktionen: Soweit die SaaS-Dienstleistung KI-gestützte Funktionen enthält (z. B. automatisierte Vorschläge, Textgenerierung, Planungsunterstützung), sind die Ergebnisse dieser Funktionen als Vorschläge zu verstehen. Der Kunde ist für die Prüfung und Freigabe KI-generierter Inhalte vor Verwendung gegenüber Dritten selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Korrektheit, Vollständigkeit oder Eignung KI-generierter Outputs für konkrete Anwendungsfälle.
§ 8 Daten, Datenschutz und Supportzugriff
(1) Die SaaS-Dienstleistung verarbeitet personenbezogene Daten wie Kundenkontaktdaten, Mitarbeiterdaten und Auftragsdaten, auch im Rahmen KI-gestützter Funktionen (z. B. Angebotserstellung, Kommunikation). Für KI-Funktionen werden Daten an Drittanbieter (KI-Modell-Anbieter) als Auftragsverarbeiter übermittelt; diese sind in der Datenschutzerklärung benannt. Das Hosting erfolgt in der EU mit täglichen Backups, Verschlüsselung (in transit und at rest) sowie rollenbasierter Zugriffsbeschränkung.
(2) Der Kunde bleibt datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für die von ihm eingegebenen Daten. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters in ihrer jeweils aktuellen Version, abrufbar unter blinkpilot.com/privacy-policy, sowie die im jeweiligen Einzelfall abgeschlossene datenschutzrechtliche Vereinbarung (z.B. Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV gemäß Art. 28 DSGVO).
(3) Sofern eine Verlinkung zu Websiten Dritter (z.B. Zahlungsdienstleister) besteht, übernimmt der Anbieter keine Haftung für deren Inhalte, Verfügbarkeit und Rechtmäßigkeit und macht sie sich nicht zu eigen.
(4) Der Anbieter trifft dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Datensicherung. Eine Verwahrungs- oder Obhutspflicht trifft den Anbieter jedoch nicht. Der Kunde ist für eine ausreichende Datensicherung selbst verantwortlich.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (z. B. Verfügbarkeit der Kernfunktionen, Datensicherheit). In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden und beträgt je Schadensfall maximal 50 % der vom Kunden im betreffenden Kalenderjahr gezahlten Vergütung (Haftungslimit).
(3) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht Abs. 1 einschlägig ist. Die Haftung für Schäden, die durch Drittanbieter-Infrastruktur oder -Dienste verursacht werden, ist ebenfalls ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter haftet für Datenverlust oder Datenverschlechterung bei leichter Fahrlässigkeit nur, soweit der Kunde zumutbare Datensicherungsmaßnahmen auf seiner Seite getroffen hat. Für Daten, die entgegen § 3 Abs. 8 nicht ausschließlich dem Geschäftsbetrieb des Kunden zuzuordnen sind, gilt § 3 Abs. 9; eine Haftung des Anbieters ist insoweit ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die Haftungsbeschränkungen der Abs. 2 und 3 auch für Datenverlust und Datenverschlechterung. Die Haftung nach Abs. 1 bleibt unberührt.
(5) Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der SaaS-Dienstleistung verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des konkreten Mangels, frühestens jedoch ab dessen Entdeckung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Die Anzeigeobliegenheit lässt die vorstehende Verjährungsregelung unberührt.
§ 10 Laufzeit, Kündigung und Daten nach Vertragsende
(1) Laufzeit und automatische Verlängerung Das Abonnement wird für die bei Vertragsschluss gewählte Laufzeit (derzeit: 1 Monat oder 12 Monate) geschlossen. Es verlängert sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit, wenn es nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.
(2) Kündigungsform Die Kündigung kann über die in der App bereitgestellte Kündigungsfunktion oder in Textform (E-Mail an support@blinkpilot.com) erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Anbieter.
(3) Außerordentliche Kündigung Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen,
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen §§ 3, 4 oder 7 dieser AGB.
(4) Nach Beendigung des Vertrages stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von 30 Tagen einen vollständigen Datenexport zum Abruf bereit. Der Export umfasst alle Inhaltsdaten des Kunden in maschinenlesbarem Format (bspw. CSV) sowie alle gespeicherten Dokumente (bspw. PDF). Der Datenexport kann ausschließlich durch Nutzer mit der Rolle „Administrator" oder „Inhaber" über die dafür vorgesehene Funktion in der App angestoßen werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Inhaltsdaten aus den aktiven Systemen im Rahmen der regulären Löschroutine entfernt. Die vollständige Entfernung aus Backup-Systemen erfolgt im Rahmen der regulären Backup-Rotation, spätestens jedoch 180 Tage nach Vertragsende. Der Abruf des Datenexports liegt in der Verantwortung des Kunden.
(5) Accounts ohne aktivem Abonnement werden nach 90 Tagen ohne Reaktivierung unwiderruflich gelöscht, einschließlich aller zugehörigen Stamm- und Konfigurationsdaten sofern diese seitens Anbieters nicht den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Nutzerprofile, die ausschließlich einem inaktiven Account zugeordnet sind, werden gleichfalls gelöscht. Nutzer, die noch mindestens einem weiteren aktiven Account zugeordnet sind, bleiben von der Löschung ausgenommen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor der Löschung per E-Mail an die hinterlegte Adresse des primären Accountinhabers.
§ 11 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB einschließlich aller in Bezug genommenen Dokumente anzupassen, soweit a) dies aufgrund von Änderungen der anwendbaren Gesetze, Verordnungen, verbindlicher Vorgaben von Behörden oder relevanter Rechtsprechung erforderlich oder geboten ist, b) dies zur Berücksichtigung technischer, organisatorischer oder funktionaler Weiterentwicklungen der SaaS-Dienstleistung erforderlich ist, c) dies zur Schließung von Regelungslücken, zur Verbesserung der Klarheit, zur Korrektur redaktioneller Fehler oder zur Anpassung an Marktstandards für vergleichbare SaaS-Verträge dient, oder d) dies zur Berücksichtigung wesentlicher Änderungen der wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Rahmenbedingungen des Anbieters erforderlich oder zweckmäßig ist.
(2) Geringfügige redaktionelle Anpassungen sowie Anpassungen, die ausschließlich der Klarstellung dienen, werden durch Bereitstellung der aktualisierten Fassung im Kundenaccount mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen wirksam; einer gesonderten Mitteilung an den Kunden bedarf es nicht.
(3) Sonstige Änderungen werden dem Kunden in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Inkrafttreten in Textform widerspricht. Auf diese Frist und auf die Folgen des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Die fortgesetzte Nutzung der SaaS-Dienstleistung nach Inkrafttreten der Änderung gilt im Übrigen als Annahme.
(4) Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages aufgrund einer Änderung dieser AGB ist nur zulässig, soweit die Änderung zu einer wesentlichen und nicht nur unerheblichen Verschlechterung der Position des Kunden führt.
(5) Für die Anpassung des Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gelten ergänzend die Regelungen in § 18 Abs. 4 AVV.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Last updated: June 29, 2026